Im Rahmen des Projekts „Gehwege freiräumen – Raum fürs Gehen schaffen“ der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) und des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg sollen die Gehwege in Baden-Württemberg barrierefreier gestaltet werden. Vier Modellkommunen werden dabei fachlich begleitet, ihre Gehwege von Objekten und Einbauten freizuräumen oder diese ggf. zu versetzen oder abzubauen. Für das Projekt wurde die Stadt Heilbronn ausgewählt, die damit zum Handlungsfeld „Gehwege freihalten“ der im Herbst 2025 veröffentlichten Fußverkehrsstrategie des Landes Baden-Württemberg beiträgt. Eine wichtige Grundlage für hindernisfreie Gehwege ist eine fundierte Datengrundlage. Das Planungsbüro VIA wurde in Kooperation mit der BERNARD-Gruppe mit der Durchführung des Modellprojekts beauftragt. In einem Arbeitsschritt wird der öffentliche Straßenraum aus Fußverkehrsperspektive digital erfasst.
Im Mai 2026 wird die Stadt Heilbronn in Kooperation mit dem Planungsbüro VIA ausgewählte Gehwegabschnitte in Heilbronn begehen und diese sowie angrenzende Flächen mittels einer Rundum-Videokamera fotografisch aufnehmen. Die Kamera nimmt während der Begehung Fotos auf. Diese Aufnahmen werden nach der Begehung lokal gespeichert, in Einzelbilder zerlegt und durch eine Software von Mapillary anonymisiert. Dadurch werden Kennzeichen und Gesichter unkenntlich gemacht. Nicht anonymisiertes Rohmaterial wird anschließend unwiederbringlich und vollständig gelöscht (max. nach 96 h). Das eingesetzte Personal sichtet die Aufnahmen nicht. Das Gebiet in der Stadt Heilbronn erstreckt sich auf die Straßenzüge Lessingstraße, Karlstraße, Schubartstraße, Villmatstraße sowie Rollwagstraße, Holzstraße, Kaiser-Friedrich-Platz und Rosskampffstraße.
Darüber hinaus wird der Rucksack des Personals mit einem Piktogramm mit Hinweis auf die Videoaufzeichnung sowie QR-Code gekennzeichnet, der auf die Datenschutzerklärung verweist. Die Datenschutzerklärung wird auch analog als Ausdruck mitgeführt und kann ausgehändigt werden.
In Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Verpflichtung gibt die Stadt Heilbronn daher die nachfolgenden Informationen:
- Verantwortlicher:
Stadt Heilbronn
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Telefon: 07131 56-0
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stadt Heilbronn:
E-Mail: datenschutzbeauftragter@heilbronn.de
- Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist primär nicht beabsichtigt. Es kann aufgrund der Aufnahmen des öffentlichen Raums jedoch nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden, dass die Aufnahmen personenbezogene Daten enthalten werden. Die Erfassung der Fußwegeinfrastruktur für die Durchführung des Modellprojekts „Gehwege freiräumen – Raum fürs Gehen schaffen“ basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.H.v. § 4, § 18 Abs. 1 LDSG BW. Unsere öffentliche Aufgabe besteht insbesondere in der digitalen Erfassung des Fußverkehrsnetzes in Heilbronn, um dessen Verbesserung und Weiterentwicklung insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit voranzutreiben und Erkenntnisse für weitere Kommunen aus Baden-Württemberg zu erlangen.
- Die Kategorien der personenbezogenen Daten:
Es ist von Alltagssituationen an Gehwegen auszugehen. Vor der Veröffentlichung auf der Plattform Mapillary werden die Daten ungesehen durch eine Software anonymisiert. Dies betrifft insbesondere Kfz-Kennzeichen sowie Gesichter von Personen.
- Dauer der Speicherung:
Die Aufnahmen werden auf dem Erhebungsgerät direkt nach jedem Begehungszyklus gelöscht (spätestens nach 96 h). Auf der Plattform Mapillary bleiben die anonymisierten Fotos auch nach Projektende bestehen.
- Datenempfänger:
Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Ausschließlich an das Planungsbüro VIA eG, Marspfortengasse 6, 50667 Köln, welches bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützt. Dieses ist sorgfältig ausgesucht und wird von uns vertraglich nach Art. 28 DSGVO verpflichtet.
Betroffenenrechte:
Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sie haben das Recht, die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten sowie deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Artikel 20 DSGVO). Wenn Sie eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Bei Beschwerden können Sie sich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden (Artikel 77 DSGVO).
